Riester-Rente – Voraussetzungen für die Zertifizierung eines Riester Rente Produktes

Riester RenteRiester – Verträge sind nur für dazu zertifiziert Angebote zulässig. Die erste Vorraussetzung ist eine Auszahlungsgarantie. Zertifiziert werden Verträge nur dann, wenn garantiert wird, dass mindestens die eingezahlten Beiträge auch zur Auszahlung kommen bzw. bei Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen.
Als eingezahlte Beiträge gelten hierbei nicht nur die Eigenleistungen, sondern auch die staatlichen Zulagen.

Riester Rente Zertifizierung – Die Voraussetzungen der Riester Rente Zertifizierung

Des Weiteren muss die Rentenzahlung lebenslang erfolgen. Hierfür ist ein Auszahlungsplan erforderlich. Diese Auszahlung beginnt momentan mit dem 65. Lebensjahr; in Ausnahmefällen dürfen Leistungen ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden. Dies gilt vor allem bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Inwieweit das zukünftige spätere Renteneintrittsalter zu einer Verschiebung des Auszahlungsbeginns führen wird, ist noch offen. Sinnvoll ist alleine aus steuerlichen Gründen, aber auch, weil der Riester – Vertrag das Einkommen im Rentenalter erhöhen soll, eine Verschiebung des Auszahlungsbeginns auf das Datum des tatsächlichen Rentenbeginns, also letztendlich auf bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres.

Die Kosten für Abschluss und Vertrieb des Vertrages müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
Dem Kunden muss das Recht eingeräumt werden, den Vertrag zu kündigen oder dessen Ruhigstellung zu verlangen. Wobei eine Kündigung mit massiven Nachteilen verbunden ist, da in diesem Fall Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Sinnvoller ist die Ruhigstellung (Beitragsfreistellung) des Vertrages. Während der Zeit, in der keine Beiträge gezahlt werden, erhält der Riester – Sparer zwar keine Zuschüsse, jedoch führt die Ruhigstellung nicht zum Verlust de bereits erhaltenen staatlichen Leistungen. Die Beitragszahlung für einen Riester – Vertrag muss regelmäßig erfolgen. Im Allgemeinen ist monatliche Beitragszahlung vereinbart.